Erst dann könne ein Mandat für einen Militäreinsatz erteilt werden, sagte Schockenhoff am Donnerstag im Deutschlandradio Kultur. Ein Nachweis eines großflächigen Einsatzes von Nervengas in Syrien durch die UN-Inspektoren sei ein klarer Interventionsgrund.
###mehr-links### Wenn ein Militäreinsatz zum Schutz der Bevölkerung gerechtfertigt sei, könne Deutschland nicht völlig abseits stehen, argumentierte Schockenhoff, der stellvertretender Vorsitzender im Deutschen Ethikrat ist: "Wenn es sich nicht mit militärischen Mitteln beteiligt, dann muss es in anderer Weise diese Aktion unterstützen."
Das Völkerrecht ächte zwar Krieg grundsätzlich als Mittel der Politik, sagte der Freiburger Theologieprofessor. Ausgenommen seien davon der klassische Verteidigungsfall und systematische Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Sollte der Einsatz von Giftgas in Syrien nachgewiesen werden, handele es sich um einen groben Verstoß gegen das Völkerrecht, der gegen die eigene Bevölkerung gerichtet sei.
Für eine sorgfältige Abwägung der Lage in Syrien nach dem Giftgaseinsatz hatte sich am Mittwoch der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, ausgesprochen. Kein Militärschlag könne legitim sein, solange es keine mit Fakten untermauerte Gewissheit über die Verantwortlichen der Chemiewaffen-Attacke gebe, sagte Erzbischof Zollitsch.