Nach Angaben des zuständigen rheinland-pfälzischen Kulturministeriums hatten sich die Kirchenreferenten der Länder zuvor grundsätzlich auf die Anerkennung geeinigt. Auch in den anderen Ländern stehe eine Anerkennung unmittelbar bevor.
Die beiden Bundesländer Hessen und Berlin hatten der Religionsgemeinschaft diesen Status bereits in den 1950er Jahren verliehen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen die Mormonen den gleichen rechtlichen Status wie die großen Kirchen. Anerkannte Kirchen und religiöse Vereinigungen dürfen unter anderem mit Hilfe der staatlichen Finanzämter eine Kirchensteuer von ihren Mitgliedern erheben und genießen eine Reihe steuerlicher Privilegien. Außerdem sind sie prinzipiell dazu berechtigt, konfessionellen Religionsunterricht an staatlichen Schulen anzubieten.
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In Rheinland-Pfalz sind neben den großen Kirchen unter anderem auch der Jüdische Landesverband, Altkatholiken, Griechisch- und Russisch-Orthodoxe, Adventisten und Methodisten als Körperschaften anerkannt. Auch eine Reihe freireligiöser Gemeinden, die Neuapostolische Kirche sowie - nach einem jahrelangen Rechtsstreit - die Zeugen Jehovas sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Die Lehre der Mormonen begründet sich auf der nach ihrer Auffassung unvollständigen Bibel sowie dem Buch Mormon, das der Religionsgründer Joseph Smith (1805-1844) von einem Engel erhalten haben will. Für die christlichen Kirchen handelt es sich bei der Glaubensgemeinschaft nicht um eine Form des Christentums, sondern um eine "synkretistische Neureligion". Ökumenische Kontakte zu Protestanten, Orthodoxen oder Katholiken bestehen nicht. Die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage hat in Rheinland-Pfalz nach eigenen Angaben 2.500 Mitglieder.