Der Artikel enthielt nach Gerichtsangaben unter anderem die Formulierung: "Buchautor Thilo S., den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten." Dagegen hatte Sarrazin geklagt. Entscheidungsgründe lagen noch nicht vor.
###mehr-artikel### Der frühere Berliner Finanzsenator Sarrazin steht seit dem Erscheinen seines Bestsellers "Deutschland schafft sich ab" (2010) immer wieder in der öffentlichen Kritik. In seinem Buch hatte er Überfremdungsängste aufgegriffen und unter anderem die Sorge geäußert, dass "Staat und Gesellschaft im Laufe weniger Generationen von den Migranten übernommen" werden könnten.
Im vergangenen Jahr war Thilo Sarrazin mit dem Versuch gescheitert, der taz Aussagen über sein Verhältnis zu den Medien verbieten zu lassen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte im September 2012 entschieden, die taz habe mit der Aussage, der ehemalige Bundesbank-Vorstand werde "inzwischen von Journalisten benutzt wie eine alte Hure, die zwar billig ist, aber für ihre Zwecke immer noch ganz brauchbar" die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten.