Zu dieser Entscheidung sei man nach Prüfung des Berichts der externen Untersuchungskommission zu den rechtsradikalen Vorgängen im Würzburger Priesterseminar gekommen. Demzufolge seien die antisemitischen Äußerungen nichtöffentlich gefallen und könnten daher nicht strafrechtlich verfolgt werden.
###mehr-artikel### Laut Untersuchungsbericht haben sich drei Seminaristen KZ-Witze erzählt. Außerdem ist bei einer Versammlung der Hitlergruß gezeigt worden. In einem weiteren Fall soll ein angehender Priester gesagt haben, den Teilnehmern einer Anti-Rechts-Demonstration in Würzburg gehöre eine "reingehauen". Alle Aktionen hätten in kleiner Runde stattgefunden, deshalb könne man die betroffenen Seminaristen nicht strafrechtlich verfolgen, sagte Geuder.
Das Ordinariat Würzburg bekräftigte am Freitag in einer Erklärung noch einmal, dass die strafrechtliche Beurteilung getrennt zu sehen sei "von der Frage der Geeignetheit zur Ausbildung in einem Priesterseminar". Nach den antisemitischen und rassistischen Vorfällen im Würzburger Priesterseminar hatten das Erzbistum Bamberg und das Bistum Würzburg zwei Seminaristen entlassen. Die Untersuchungskommission hatte festgestellt, dass es sich bei den Vorgängen um "kein braunes Netzwerk und keinen braunen Sumpf" handle. Es sei um Fehlverhalten und Fehleinschätzungen einzelner Seminaristen gegangen.