Behinderten-Werkstätten: Beschäftigte sollen über Produktion entscheiden

Behinderten-Werkstätten: Beschäftigte sollen über Produktion entscheiden
In der Diskussion um Rüstungsproduktionen durch Behinderte hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen das Selbstbestimmungsrecht der Beschäftigten hervorgehoben.

Wenn entschieden werden müsse, welche Produkte in Werkstätten hergestellt würden, "dann sollten vor allem die Beschäftigten die Wahl haben", sagte Vorstandsvorsitzender Martin Berg (Frankfurt) am Mittwoch dem epd. Er reagierte damit auf Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU), der Medienberichten zufolge in Bremerhaven gesagt hatte, was in einer Behindertenwerkstatt produziert werde, sei "zweitrangig".

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Bei einem Besuch an der Küste hatte de Maizière laut Radio Bremen gesagt, die uneingeschränkte Beschäftigung von Behinderten sei grundsätzlich gewollt. Sie wollten und dürften "vollwertig wie alle anderen auch" einer Arbeit nachgehen. Dabei gehe es immer um die Frage einer anständigen Bezahlung und nicht um das Produkt.

Kürzlich war bekanntgeworden, dass in Werkstätten der Lebenshilfe in Bremerhaven und Cuxhaven Teile für eine Leuchtmine der Bundeswehr zusammengebaut wurden. Eltern kritisierten, sie seien über Aufträge für den in Großbritannien und Bremerhaven ansässigen Rüstungskonzern "Chemring Defence" nicht informiert gewesen und würden diese Arbeiten auch nicht unterstützen.

"Grundsätzlich" keine Produktion von tödlicher Munition

Die Bundesarbeitsgemeinschaft schließt Berg zufolge "grundsätzlich" aus, dass Werkstätten an der Produktion von tödlicher Munition und Kriegsgeräten beteiligt sind. Bei der großen Vielfalt an industriellen Aufträgen könne es aber vorkommen, dass wie in Cuxhaven ein montiertes Teil sowohl eine zivile als auch eine militärische Verwendung habe.

Berg ergänzte, die meisten Werkstätten arbeiteten nach sozialethischen Grundsätzen mit einem humanistisch-christlichen Menschenbild. "Auch bei der Auswahl ihrer Aufträge." Der aktuelle Fall zeige aber, "dass im Zweifelsfall noch genauer kontrolliert werden muss, ob diese Aufträge auch mit dem Leitbild im Einklang stehen".