Von dem Leistungsschutzrecht besonders betroffen sind unter anderem sogenannte News-Aggregatoren, die Artikel aus Zeitungen oder deren Online-Auftritten auf eigenen Web-Seiten zusammenstellen und präsentieren.
###mehr-artikel###
Inwiefern auch der Newsdienst der Suchmaschine Google von dem neuen Recht betroffen sein wird, ist unter Fachleuten umstritten. Google wird ab 1. August nur noch Inhalte jener Verlage in seiner Newssuche anzeigen, die ihr Einverständnis für eine kostenlose Nutzung erklärt haben. Viele Verlage haben einer solchen Nutzung bereits zugestimmt, behalten sich aber einen Widerruf vor.
Vom Leistungsschutzrecht ausgenommen sind laut Gesetz einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte. Suchmaschinen können demnach auch weiterhin kurze Auszüge von Artikeln anzeigen, ohne von den Verlegern belangt zu werden. Unklar bleibt, wie lang ein solcher "Textschnipsel" sein darf.