Die Behörden hätten wiederholt das Anti-Terror-Gesetz des Landes auf willkürliche Weise gegen die Ureinwohner angewandt, sagte der UN-Sonderberichterstatter für die Rechte indigener Völker, Ben Emmerson, nach einem Bericht der Tageszeitung "La Tercerea" vom Mittwoch. Chile sei nicht von Terroristen bedroht und die Anwendung des Anti-Terrorgesetzes ist eine politische Entscheidung. Daher sollten Straftaten nach zivilem Recht geahndet werden, erklärte Emmerson.
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In dem südamerikanischen Land kommt es vor allem in den südlichen Regionen La Araucanía und Bío-bio immer wieder zu Protestaktionen der Mapuche. Die Regierung stuft die Aktionen der Indianer als "terroristische Akte" ein, was eine Anklage nach dem Anti-Terror-Gesetz und deutlich höhere Strafen ermöglicht. Mehrere Mapuche wurden auf dieser Grundlage verurteilt, was immer wieder zu neuen Protesten führte.
Gesetz noch aus der Zeit der Militärdiktatur
Das sogenannte Anti-Terror-Gesetz stammt aus der Zeit der Militärdiktatur von Augusto Pinochet (1973-1990). Es erlaubt es bis zu zwei Jahre Untersuchungshaft und verbietet den Anwälten der Angeklagten Zugang zu den Ermittlungsakten in den ersten sechs Monaten. Ferner sind anonyme Zeugen zugelassen.
Nach Auffassung der Ureinwohner kriminalisiert der chilenische Staat mit dem Anti-Terror-Gesetz ihren Protest und ihren legitimen Anspruch auf das Land ihrer Vorfahren. Die Mapuche stellen mit rund einer Million Angehörigen knapp sieben Prozent der chilenischen Bevölkerung. Sie protestieren seit Jahren gegen die Ausbeutung von Rohstoffen in ihren traditionellen Stammesgebieten durch große Bergbau- und Zellulosekonzerne.