Malta wegen unerträglicher Zustände in Asylgefängnis verurteilt

Foto: dpa/Lino Arrigo Azzopardi
Malta wegen unerträglicher Zustände in Asylgefängnis verurteilt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Malta wegen unerträglicher Zustände im Asylgefängnis Lyster Barracks Hal Far verurteilt.

Die Straßburger Richter gaben am Dienstag einer 26-jährigen Somalierin recht, die in Malta insgesamt 18 Monate in Haft zugebracht hatte. 14 Monate befand sie sich in Lyster Barracks. Sie litt dort unter extremer Hitze und Kälte und durfte monatelang nicht an die frische Luft. Zudem bekam sie minderwertiges Essen, obwohl ihr Gesundheitszustand nach einer Fehlgeburt und einer Infektion sehr schlecht war.

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Die Straßburger Richter rügten Malta wegen erniedrigender Behandlung. Sie stellten außerdem eine Verletzung des Rechts auf Freiheit fest, weil die Inhaftierung der Somalierin nicht "den legitimen Zweck einer Abschiebung" hatte. Die junge Frau, die im August 2012 freigelassen wurde und seither in Malta lebt, erhält auf Anordnung des Gerichtshofs 30.000 Euro Schmerzensgeld vom maltesischen Staat. Es ist das erste Mal, dass der Gerichtshof den Inselstaat wegen erniedrigender Zustände in einem Haftzentrum für Migranten verurteilt. (AZ: 55352/12)