Es nutze nichts, wenn Material in das Verfahren am Bundesverfassungsgericht eingebracht wird, dass zwar eine aggressiv-kämpferische Grundhaltung der NPD belegt, aber mithilfe von V-Leuten gesammelt wurde. Soweit er das sehe, seien die meisten Landesinnenminister zur Offenlegung der Identität der V-Leute nicht bereit, sagte der CSU-Politiker.
Auch müsse man darüber nachdenken, ob eine Partei, die bei der vorigen Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 0,5 Prozent der Stimmen bekommen hat, durch ein solches Verfahren nicht aufgewertet würde. "Das ist nicht nur eine juristische, sondern auch eine politische Entscheidung", sagte Friedrich.
"Thema hat im Wahlkampf nichts zu suchen"
Der Innenminister hält nach eigenen Worten einen zügige Entscheidung für notwendig: "Die Innenminister treffen sich am 5. Dezember, einen Tag später die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin." Im Bundestagswahlkampf habe das Thema "jedenfalls nichts zu suchen".
Die Innenminister der Länder und des Bundes hatten im März beschlossen, mit einer Materialsammlung über die rechtsextreme Partei zu beginnen, um ein Verbot zu prüfen. Ein erster Verbotsantrag war 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, weil der Verfassungsschutz V-Leute in den Führungsetagen der Partei platziert hatte.