Vor dem Berliner Verwaltungsgericht hat am Freitag die Verhandlung über die Klage eines Journalisten begonnen, der Zugang zu Dokumenten der Wissenschaftlichen Dienste und des Sprachendienstes des Bundestages fordert. Die Dokumente soll Guttenberg als Bundestagsabgeordneter angefordert und für seine Dissertation verwendet haben. Insgesamt geht es dabei um acht Dokumente.
Der Kläger stützt seinen Anspruch auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und argumentiert, der Bundestag könne sich nicht auf den Schutz geistigen Eigentums berufen, weil Guttenberg die Dokumente bereits für seine Veröffentlichung verwendet habe. Der Bundestag verweigert die Herausgabe mit Verweis auf das Urheberrecht und führt an, es gehe um mandatsbezogene Zuarbeiten für einen Abgeordneten des Parlaments, die vom Anwendungsbereich des IFG ausgenommen seien.