Experten fordern umfassenden Schutz der Weltmeere

Experten fordern umfassenden Schutz der Weltmeere
Trotz zahlreicher völkerrechtlicher Abkommen steige der Meeresspiegel weiter an, die Ozeane würden wärmer und saurer, sagte der Potsdamer Klimaforscher Joachim Schellnhuber am Mittwoch in Berlin bei der Vorstellung des Gutachtens "Menschheitserbe Meer". Es wurde vom Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) erarbeitet, dessen Vorsitzender Schellhuber ist.

Das Expertengremium fordert unter anderem eine wirksame Bekämpfung der illegalen Fischerei, neue Kontrollgremien und eine gezielte Förderung erneuerbarer Energiequellen im Meer "unter Beachtung von Nachhaltigkeitserfordernissen". Damit wäre der Ausstieg aus der küstenfernen Öl- und Gasförderung möglich.

Die Ozeane würden inzwischen massiv überfischt, verschmutzt und zunehmend als letzte große Ressourcenquelle der Erde ausgebeutet, betonte Schellnhuber, der das renommierte Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung leitet. Das Expertengremium schlägt vor, alle Meereszonen mit Ausnahme des Küstenmeeres zum gemeinsamen Erbe der Menschheit zu erklären. Dies soll über eine Reform des UN-Seerechtsübereinkommens erreicht werden.

Vertreter der Bundesregierung unterstützen die Forderung nach einem besonderen Schutz der Meere. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Katherina Reiche (CDU), sagte bei der Präsentation des Gutachtens, die internationalen Rahmenbedingungen zum Schutz der Meere müssten verschärft und konsequenter durchgesetzt werden. So dürfe etwa die empfindliche Arktis nicht allein dem Wettlauf der Rohstoffgewinnung anheimfallen, sondern brauche verbindlichen völkerrechtlichen Schutz.

Staaten sollen Schutzpflichten für die Meere bekommen

Bislang fehlt es nach Ansicht des Expertengremiums an einer konsequenten Umsetzung der UN-Seerechtskonvention. Fehlverhalten werde nicht ausreichend verhindert und sanktioniert, sagte das Mitglied des Sachverständigenbeirates Sabine Schlacke, Juraprofessorin an der Universität Münster.

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Deshalb plädiert der WBGU in seinem Gutachten für die Anwendung des sogenannten Menschheitserbeprinzips und die Gründung Regionaler Marine-Management-Organisationen, die die Einhaltung der völkerrechtlichen Vereinbarungen überwachen sollen. Staaten, die ihren Schutzverpflichtungen nicht nachkommen, sollten vor dem Internationalen Seegerichtshof verklagt werden können.

Alle Staaten sollen nach der Vorstellung des Expertengremiums erweiterte Schutzpflichten für die Meere haben, auch für die küstennahe Wirtschaftszone zwischen zwölf bis maximal 200 Seemeilen vor der Küste, deren Nutzung den Küstenstaaten vorbehalten ist.

Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen wurde 1992 vor der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung in Rio von der Bundesregierung als unabhängiges Beratergremium eingerichtet.