In die Verordnung zur sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID) sind zuletzt noch Änderungswünsche der Länder eingeflossen, denen die von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) ursprünglich beabsichtigte Regelung zu weit ging. Die vom Bundesrat bereits beschlossene Verordnung soll nun zwölf Monate nach der Verkündung in Kraft treten, teilte das Bundesgesundheitsministerium am Dienstag in Berlin mit. Solange haben die Länder Zeit, entsprechende Zentren aufzubauen und Ethik-Kommissionen einzurichten.
###mehr-artikel###Bei der Präimplantationsdiagnostik werden Embryonen, die durch künstliche Befruchtung erzeugt worden sind, genetisch untersucht. Nur gesunde werden danach in die Gebärmutter eingepflanzt. Der Bundestag hatte der Anwendung in engen Grenzen zugestimmt. Die Diagnostik dürfen nur Paare in Anspruch nehmen, die eine schwere Erbkrankheit haben oder das Risiko einer Tot- oder schweren Fehlgeburt. Es geht um einige hundert Fälle im Jahr.
Die PID-Verordnung regelt die Praxis des medizinischen Verfahrens. Die Länder setzten sich damit durch, die Zahl der Zentren, in denen die PID angewendet werden darf, zu begrenzen. Bahr konnte dagegen durchsetzen, dass die Ethikkommissionen einheitlich besetzt werden und die Mediziner in dem Gremium nicht überstimmt werden können. Einige Bundesländer wollten Nicht-Medizinern ein stärkeres Gewicht geben, um die ethischen und psycho-sozialen Beweggründe stärker berücksichtigen zu können. Die Anwendung der PID wird künftig bei einer Zentralstelle beim Paul-Ehrlich-Institut dokumentiert.