Entscheidung über Adoptionsrecht für homosexuelle Paare
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet am heutigen Dienstag über das Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartner.
Nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz können Homosexuelle das leibliche Kind ihres Lebenspartners adoptieren, nicht aber ein von diesem adoptiertes Kind. Gegen diese Regelung wehren sich zwei Paare vor dem höchsten deutschen Gericht.
Bei Ehepaaren gilt eine andere Regelung: Bei der sogenannten Sukzessivadoption kann das vom Ehegatten angenommene Kind adoptiert werden. Bei der mündlichen Verhandlung im Dezember ließen die Karlsruher Richter erkennen, dass die bestehenden Regelungen den Schutz der Familie und die Persönlichkeitsrechte des Kindes nicht ausreichend berücksichtigen.