Anlass ist die geplante Neuregelung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Dabei solle unter anderem am Vorrang der Sachleistungsversorgung festgehalten werden, heißt es unter Berufung auf einen Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Dies sei umso unverständlicher, als in der Gesetzesbegründung selbst auf die kostengünstigeren Bargeldleistungen hingewiesen werde.
Zudem solle eine "Diskriminierung durch die Einweisung in Sammellager statt Wohnungen" beibehalten werden, kritisieren die Flüchtlingsräte. Auch der Anspruch auf medizinische Versorgung solle laut Entwurf auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände beschränkt bleiben. Seit Jahren mache das Land Bremen vor, "dass es auch anders geht". Hier erhalte jeder leistungsberechtigte Asylbewerber eine Versichertenkarte der AOK und müsse nicht vor jedem Arztbesuch erst beim Sozialamt einen Krankenschein beantragen.