Strittig zwischen dem Beitragsservice der Rundfunkanstalten und dem größten deutschen Bistum ist, ob verschiedene Einrichtungen von Gemeinden, die auf einem Grundstück angesiedelt sind, gemeinsam oder einzeln veranschlagt werden, wie die Tageszeitung "Welt am Sonntag" berichtet. Ähnliche Einwände hatten in den vergangenen Tagen bereits die Stadt Köln und andere Kommunen geäußert.
Seit Jahresbeginn entrichten Privathaushalte einen Rundfunkbeitrag in Höhe von derzeit 17,98 Euro monatlich für ihr Haus oder ihre Wohnung - unabhängig davon, wieviele Personen dort leben und ob dort Empfangsgeräte vorgehalten werden. Der Beitrag von Unternehmen und Institutionen richtet sich nach der Zahl der Betriebsstätten, Beschäftigten und Kraftfahrzeuge.
Das Erzbistum Köln rechne mit einem deutlichen Anstieg der Kosten, sagte Bistumssprecher Christoph Heckeley der "Welt am Sonntag": "Für die zentrale Verwaltung steigen die Kosten auf etwa 160 Prozent des bisher Gezahlten. Auch für die Kirchengemeinden gehen wir von einem fühlbaren Anstieg aus."
Während das Bistum nach den Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages davon ausgeht, dass eine Gemeinde, die zum Beispiel auf einem Grundstück das Pfarrbüro, einen Kindergarten und eine Bibliothek betreibt, nur einen Beitrag zu entrichten hat, legt der Beitragsservice die Definition einer Betriebsstätte anders aus. "Aus der Gesetzesbegründung zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ergibt sich eindeutig, dass nur solche Betriebsstätten auf einem Grundstück zusammengefasst werden können, die 'zum gleichen Zweck' im Sinne von Haupt- und Nebengebäuden genutzt werden. Das ist bei einem Kindergarten und bei einem Pfarramt eben gerade nicht der Fall", sagte Hermann Eicher, Justiziar der Südwestrundfunks (SWR), der "Welt am Sonntag".