"Aus Sicht der katholischen Kirche ist die Präimplantationsdiagnostik grundsätzlich abzulehnen, da die Selektion von menschlichen Embryonen dem Schutz der Menschenwürde widerspricht", sagte Prälat Karl Jüsten, Leiter des Katholischen Büros der Deutschen Bischofskonferenz, der "Passauer Neuen Presse" (Samstagsausgabe).
Der zwischen Bundesregierung und Ländern ausgehandelte Kompromiss über die Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) habe die Mängel des zugrundeliegenden Gesetzes in ihrer ganzen Bandbreite noch einmal deutlich gemacht. "Die vom Gesetzgeber gewollte strenge Ausnahmeregelung ist mit der Verordnung nicht nur nicht realisiert worden, aus unserer Sicht unterhöhlen manche der Verordnungsvorschriften diesen gesetzgeberischen Willen eindeutig", sagte Jüsten zur Entscheidung des Bundesrates vom Freitag.
"Mit dieser Verordnung kann PID in einer Vielzahl von Fällen zugelassen werden", kritsierte Jüsten. Die Kriterien für die Zulassung könnten sich dabei auch noch stark voneinander unterscheiden, weil es eine größere Zahl von Ethikkommissionen geben werde: "Daran ändern auch die durch die Länderkammer eingebrachten Änderungen nichts."
Mit der Billigung der Verordnung durch den Bundesrat beendeten Bund und Länder ein monatelanges Ringen um Details. Die Länder bestanden darauf, die Zahl der Zentren, die eine PID ermöglichen, zu begrenzen. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) wiederum setzte sich damit durch, die Ethikkommissionen der Länder, die über die Genehmigung der Diagnostik im Einzelfall entscheiden, bundesweit einheitlich zu besetzen.
Bei der Präimplantationsdiagnostik werden Embryonen, die durch künstliche Befruchtung erzeugt worden sind, genetisch untersucht. Nur gesunde werden danach in die Gebärmutter eingepflanzt. Die Diagnostik sollen nur Paare in Anspruch nehmen können, die eine schwere Erbkrankheit haben oder das Risiko einer Tot- oder schweren Fehlgeburt. Es geht um einige hundert Fälle im Jahr.