Bahr sagte am Donnerstag in Berlin, er sei auf die Länder zugegangen und habe Kompromissbereitschaft gezeigt. "Sie hat aber auch Grenzen", fügte er hinzu. Bahr sagte, er wende sich nicht gegen das Anliegen der Länder, die Zahl der Zentren zu begrenzen, die eine PID-Untersuchung vornehmen können. In diesem Punkt könne man eine Einigung erzielen.
Streit gibt es indes weiterhin um die Ethikkommissionen der Bundesländer, die über eine PID im Einzelfall entscheiden sollen. In ihnen sollen nicht nur Mediziner, sondern auch Patienten- und Behindertenvertreter, Juristen und Ethiker sitzen. Bahr will verhindern, dass diese die Mediziner überstimmen können. Einige Bundesländer wie Bayern wollen dagegen den Nicht-Medizinern ein stärkeres Gewicht geben.
Bundesratsabstimmung gilt als offen
Die PID-Verordnung ist die Voraussetzung dafür, dass die Diagnostik in Deutschland praktiziert werden kann. Es geht um die genetische Untersuchung von Embryonen, die durch künstliche Befruchtung erzeugt worden sind. Sie soll in Ausnahmefällen zugelassen werden, wenn Paare eine schwere Erbkrankheit haben oder das Risiko einer Tot- oder schweren Fehlgeburt besteht.
Bahr erinnerte daran, dass es bei der Zulassung der PID darum gehe, Paaren, die oftmals schon "Torturen hinter sich haben", ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Heute gingen diese Paare in Länder, wo die PID erlaubt ist.
Der Ausgang der Bundesrats-Abstimmung über die PID-Verordnung gilt als offen, da auch die Länder nicht einig sind. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hatte für höhere Hürden bei der PID gestimmt. Wenn der Bundesrat der Verordnung mit Einschränkungen zustimmt, muss der Gesundheitsminister entscheiden, ob er sie akzeptiert oder erneut eine eigene Verordnung vorlegt.