Bei der Verbuchung ihrer Einnahmen gerierten sich ARD, ZDF und Deutschlandradio hoheitlich, damit kein Rundfunkbeitrag verloren gehe, schreibt Schoch in einem Gastbeitrag für den Fachdienst "epd medien". Wenn es aber um die Verwendung der Mittel gehe, wollten die Sender wie die privaten Wettbewerber behandelt werden und pochten häufig auf Geheimhaltung. Selbst die Aufsichtsgremien würden nur "dosiert" informiert.
Durch die Umstellung des Gebührensystems auf einen Rundfunkbeitrag unterliege die Mittelverwendung erhöhten Transparenzanforderungen, führt Schoch aus. Die Öffentlichkeit habe ein Recht darauf, konkrete Zahlen über einzelne Ausgaben zu erfahren. Dies betreffe beispielsweise die Höhe der Gehälter von Bediensteten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, aber auch den finanziellen Aufwand für die Übertragung von Sport-Großereignissen.
Schoch fordert den Gesetzgeber auf, die "überfälligen Rechtsgrundlagen" für Auskunftspflichten von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu schaffen. So seien in vielen Informationsfreiheitsgesetzen der Bundesländer die öffentlich-rechtlichen Sender bisher zu Unrecht ausgenommen. Der neue Rundfunkbeitrag, der seit dem 1. Januar zu entrichten ist, sei Anlass für einen grundsätzlichen Kurswechsel, der auch zu mehr Transparenz bei den zahlreichen Tochterunternehmen der Sender führen müsse.
Friedrich Schoch ist Professor für Öffentliches Recht und Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Freiburg. Seit 1998 ist er im Nebenamt auch Richter beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.