"Ich teile die Sorge, ob ein neues NPD-Verbotsverfahren gutgehen kann, weil auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Kriterien an ein Parteienverbot noch einmal verschärft hat", sagte der CDU-Politiker der Tageszeitung "Die Welt" (Montagsausgabe).
Es müsse das Risiko bedacht werden, in einem Verbotsverfahren "juristisch vielleicht erneut eine Schlappe zu erleiden und die NPD damit noch zu stärken", sagte Kauder. Der Bundestag solle sich mit dem Thema erst befassen, wenn die Bundesregierung eine Entscheidung getroffen habe.
"Schließlich hat der Bundestag keine eigenen Erkenntnisse über die NPD. Ich halte nichts von der Forderung der Opposition, dass der Bundestag schon jetzt entscheiden soll." Es dürfe nicht der Eindruck erweckt werden, dass man durch einen gemeinsamen Antrag der Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung das Bundesverfassungsgericht unter Druck setzen will, eine positive Entscheidung zu treffen, fügte der Fraktionschef hinzu.
Der Bundesrat hatte im Dezember beschlossen, vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erneut ein NPD-Verbot zu beantragen. Ob Bundestag und Bundesregierung mitziehen, ist bisher offen. Die SPD-Fraktion im Bundestag hat angekündigt, einen eigenen Antrag für ein NPD-Verbotsverfahren ins Parlament einzubringen. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat ein Verbotsverfahren indes als "politisch unklug" bezeichnet.
Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag haben bereits einmal versucht, die rechtsextreme NPD verbieten zu lassen. Das Verfahren scheiterte 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht, weil V-Leute des Verfassungsschutzes bis in Führungsetagen der NPD aktiv waren.