Verbandsdirektor: Gebot der Hilfe gilt in allen christlichen Kliniken

Verbandsdirektor: Gebot der Hilfe gilt in allen christlichen Kliniken
Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband befürchtet keinen Imageschaden für christliche Kliniken wegen der Zurückweisung einer vergewaltigten Frau durch zwei katholische Krankenhäuser in Köln.
19.01.2013
epd/evangelisch.de

"Das Gebot der Hilfe gilt in allen Häusern uneingeschränkt", sagte Verbandsdirektor Norbert Groß dem epd in Berlin. Zwar sei in Köln offenbar etwas schiefgelaufen und nicht angemessen reagiert worden, doch habe er noch nie zuvor von einem solchen Fall gehört. Das zeige, dass die Verantwortlichen in den kirchlichen Einrichtungen im Umgang mit Frauen in vergleichbaren Notlagen die erforderliche Hilfe leisteten, sagte Groß.

Ärzte dürfen "Pille danach" nicht verschreiben

Am Donnerstag war bekanntgeworden, dass die beiden zur Stiftung der Cellitinnen gehörenden Krankenhäuser die Frau im Dezember abgewiesen hatten. Die Begründung lautete, dass bei einem Beratungsgespräch auf die "Pille danach" hingewiesen werden müsse. Später wurde klargestellt, dass den Ärzten an den katholischen Kliniken lediglich die Verschreibung dieses Mittels untersagt ist.

###mehr-artikel###Groß sagte, man müsse ernstnehmen, dass die christlichen Kliniken in Fragen des Lebensschutzes und der daraus abzuleitenden Konsequenzen keine einheitliche Position einnehmen. Offenbar sei es in der Öffentlichkeit nicht hinreichend bekannt, dass katholische Kliniken "eine durch das kirchliche Lehramt vorgegebene Position" vertreten, die mit der "Pille danach" oder Abtreibungen nicht vereinbar sei. "Man muss diese Haltung nicht teilen", sagte der Pastor, doch wenn die katholische Kirche dazu stehe, müsse sie das "noch transparenter machen".

Groß sieht im Kölner Fall eine klare kriminologische Indikation gegeben. Der Abbruch oder die Verhinderung einer Schwangerschaft als Folge einer Vergewaltigung ist rechtlich zulässig und aus protestantischer Sicht "ethisch gut zu begründen".

Für evangelische Kliniken sei es entscheidend, "niemanden ohne Hilfe zu lassen und stets im Einzelfall zu klären, welche Versorgung und Begleitung angemessen ist". Der Verbandsdirektor stellte aber klar, dass auch Häuser in evangelischer Trägerschaft beim Lebensschutz unterschiedliche Konsequenzen ziehen. Das gelte mit Blick auf Abtreibungen wie auch bei der Gabe der "Pille danach", die einen chemisch bewirkten Abbruch auslöst: "Aber keine Klinik wird eine Frau in einer akuten Notsituation abweisen."

Angst vor arglistiger Täuschung

Unterdessen berichtete der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Samstag), dass die betroffenen Kliniken ihre Richtlinien zur Behandlung möglicher Vergewaltigungsopfer aus Angst vor arglistiger Täuschung neu gefasst hatten. Demnach habe sich zuvor eine Abtreibungsgegnerin auf dem Gelände eines der Krankenhäuser als Patientin ausgegeben, die "Pille danach" verlangt und auch bekommen haben. Der Fall sei dem Erzbistum Köln gemeldet worden, heißt es in dem Bericht weiter.