Der Islam müsse in echten Staatsverträgen als Religionsgemeinschaft anerkannt werden und den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts bekommen, betonte der Leiter des Instituts für Islamische Theologie der Universität Osnabrück am Dienstag in einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Kritik an "zweitklassigen Verträgen mit Muslimen"
In den Verträgen, die am Dienstag in Bremen und im vergangenen Herbst in Hamburg unterzeichnet wurden, sei der erste Punkt zwar erfüllt: "Erstmals haben mit den Stadtstaaten zwei Bundesländer schriftlich fixiert, dass die muslimischen Organisationen Religionsgemeinschaften sind." Dennoch kritisierte Ucar: "Ich halte nichts von zweitklassigen Verträgen mit Muslimen, um gute Medienpublicity zu haben."
Der Islam bekomme in beiden Verträgen nicht den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts verliehen, bedauerte Ucar. Darum könnten keine Steuern eingezogen werden. Es könne keine staatliche Förderung etwa für Jugendarbeit geben.
Nur ein Schritt in die richtige Richtung
Die Verträge beinhalten etwa den Bau von Moscheen und die Anerkennung von Feiertagen. In anderen Bundesländern ist laut Ucar bereits seit Jahren per Erlass geregelt, dass muslimische Schüler und Arbeitnehmer etwa zum Opferfest Urlaub nehmen können. Dazu hätte es keines Vertrages bedurft. Die Verträge in Hamburg und Bremen seien lediglich ein Schritt in die richtige Richtung.
###mehr-artikel###In Niedersachsen seien die Voraussetzungen für einen umfassenden Vertrag günstig, weil die muslimischen Verbände Schura und Ditib bereits seit Jahren mit der Landesregierung zusammenarbeiteten. Ergebnis sei etwa der bekenntnisorientierte islamische Religionsunterricht, der in diesem Jahr an den Schulen eingeführt werde, sagte der Religionspädagoge: "Ich setze darauf, dass ein echter Staatsvertrag nach der Landtagswahl geschlossen wird - egal welche Regierung wir dann haben."