Der Verurteilte müsse wegen der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener 40 Tagessätze zu je 30 Euro zahlen, sagte der Pressesprecher des Gerichts, Philipp Prietze, dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag. Der Bonner Burschenschaftler hatte im Dezember 2011 den im April 1945 im Konzentrationslager ermordeten Bonhoeffer in einem "Bundesbrief" seiner Burschenschaft als "Landesverräter" bezeichnet. (AZ: 82 Cs 348/12)
Das Gericht habe als strafmildernd gewertet, dass der Mann nicht vorbestraft war und den "Bundesbrief" für ein internes Schreiben an ihm bekannte Burschenschaftler gehalten habe, erklärte der Sprecher. Zudem habe der Burschenschaftler im nächsten "Bundesbrief" im Mai 2012 geschrieben, er habe Bonhoeffer nicht beleidigen, sondern lediglich eine Diskussion anstoßen wollen.
Das Gericht habe dies zusätzlich strafmildernd gewertet und sei so zu den insgesamt 1.200 Euro - die Hälfte des von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaßes - gekommen, sagte Prietze. Nach seinen Angaben will der Verurteilte Rechtsmittel gegen das Urteil einreichen.