Im Bielefelder "Westfalen-Blatt" (Montagsausgabe) kritisierte Mechthild Löhr, Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben, den Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) als zu weitreichend, weil er allein die gewerbsmäßige, nicht aber generell die organisierte Sterbehilfe unter Strafe stellen würde.
In den vergangenen Wochen hatten unter anderem bereits Vertreter der Kirchen und der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU), Bedenken gegen das Gesetz geäußert, über das derzeit im Bundestag beraten wird.
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"Bisher gibt es zu dem sehr weitreichenden Gesetzesvorschlag der FDP-Justizministerin keinen offiziellen parlamentarischen Gegenentwurf", sagte Löhr, die der Lebensschutz-Initiative in den Unionsparteien vorsteht. Der Paderborner Bundestagsabgeordnete Carsten Linnemann (CDU) sagte der Zeitung: "Das vorliegende Gesetz hat zweifelsfrei Lücken, die geschlossen werden müssen." Sterbehilfevereine dürften in Deutschland nicht Fuß fassen.
Der Ende November in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf sieht vor, die gewerbsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung künftig mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe zu ahnden - wenn also mit Beihilfe zum Suizid Geld verdient wird. Hilfestellungen beim Suizid durch Angehörige oder Freunde sollen straffrei bleiben. Auch organisierte Beihilfe, etwa durch gemeinnützige Vereine, würde danach nicht grundsätzlich verboten.