In dem mit großer Mehrheit verabschiedeten Beschluss verwiesen die Synodalen der zweitgrößten Landeskirche zum einen auf einen entsprechenden Beschluss der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Zum anderen beriefen sie sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli vergangenen Jahres, das die Höhe der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für unzureichend erklärt hatte.
Auch die Residenzpflicht für Asylbewerber gehört nach Auffassung des rheinischen Kirchenparlaments abgeschafft. Asylbewerber sollten arbeiten dürfen und auch Zugang zu Ausbildung erhalten, hieß es. Mit dem Beschluss appellieren die Synodalen an die Kirchenleitung, sich bei den Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland dafür einzusetzen, die politischen Spielräume der Länder entsprechend auszuschöpfen.