Kostenlose Hotline informiert über Neuregelung bei Minijobs
Für alle Fragen zu Neuregelungen bei Minijobs hat die Minijob-Zentrale mit Sitz in Bochum eine kostenlose Hotline geschaltet. Unter der Telefonnummer 0800-6464562 wird darüber informiert, was sich ab 1. Januar außer der Anhebung der Verdienstgrenze von 400 auf 450 Euro ändert, wie die für Minijobs zuständige Knappschaft-Bahn-See am Donnerstag in Bochum mitteilte. So würden alle Arbeitnehmer, die ihren Minijob im nächsten Jahr aufnehmen, rentenversicherungspflichtig.
Minijobber zahlen den Angaben zufolge 3,9 Prozent ihres Gehalts selbst in die Rentenversicherung ein und haben damit Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Minijobber in Privathaushalten müssten 13,9 Prozent ihres Gehalts an Rentenversicherungsbeiträgen zahlen, hieß es. Die Neuregelung gelte auch für Minijobber, deren Gehalt im nächsten Jahr auf mehr als 400 Euro steigt. Wie die Knappschaft weiter mitteilte, können sich die Arbeitnehmer auf Wunsch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
Die Minijob-Zentrale ist bundesweit die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügigen Beschäftigungen, sogenannte Minijobs.