Neue Runde im "Sachsensumpf"-Prozess gegen Journalisten

Neue Runde im "Sachsensumpf"-Prozess gegen Journalisten
Der Prozess gegen zwei Leipziger Journalisten wegen ihrer Berichte zum sogenannten Sachsensumpf geht 2013 in eine neue Runde.

Die Staatsanwaltschaft Dresden legte gegen den Freispruch der beiden Reporter Thomas Datt (44) und Arndt Ginzel (39) Berufung ein. Das Oberlandesgericht (OLG) werde jedoch erst im neuen Jahr darüber entscheiden können, sagte OLG-Sprecherin Gesine Tews am Dienstag dem epd. Die Akten seien noch nicht eingegangen.

Das Dresdner Landgericht hatte die beiden Journalisten in einem Berufungsverfahren am 10. Dezember frei gesprochen. Sie waren wegen übler Nachrede und Verleumdung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hielt auch in zweiter Instanz an den Vorwürfen fest und forderte eine Geldstrafe von jeweils 6.000 Euro.

Das OLG in Dresden muss nun entscheiden, ob es die Revision verwirft, eine Neuverhandlung an einer anderen Strafkammer am Landgericht veranlasst oder ein eigenes Urteil fällt. 

Die Beschuldigten hatten 2008 über angebliche Kontakte von hochrangigen sächsischen Juristen ins Leipziger Rotlichtmilieu berichtet. Mitte 2010 waren sie vom Amtsgericht Dresden in erster Instanz wegen übler Nachrede zu Geldstrafen von jeweils 2.500 Euro verurteilt worden. Begründet worden war das mit ehrverletzenden Vorwürfen gegen Polizeibeamte.