Bundestag lehnt Vorstoß der Linksfraktion gegen kirchliches Arbeitsrecht ab

Bundestag lehnt Vorstoß der Linksfraktion gegen kirchliches Arbeitsrecht ab
Der Bundestag hat am Donnerstag in Berlin einen Vorstoß der Linksfraktion abgelehnt, das kirchliche Arbeitsrecht einzuschränken.

Der Antrag hatte zum Ziel, die rund 1,3 Millionen Beschäftigten bei Kirchen, Diakonie und Caritas anderen Arbeitnehmern gleichzustellen. Die Linksfraktion fordert, dass auch in kirchlichen Einrichtungen Tarifverträge abgeschlossen werden können und kirchliche Mitarbeiter ein Streikrecht erhalten.

Die Koalition von Union und FDP und die SPD stimmen gegen den Antrag, die Grünen enthielten sich der Stimme. Das Grundgesetz sichert den Kirchen zu, dass sie ihr Arbeitsvertragsrecht selbst regeln können. Sie haben dafür paritätisch besetzte Kommission, die sich einigen müssen. Streik war bisher ausgeschlossen.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat vor kurzem das Recht der Kirchen auf ein eigenständiges Arbeitsrecht bekräftigt. Allerdings schränkte es das Streikverbot ein. Unter bestimmten Bedingungen ist der Arbeitskampf nun auch in kirchlichen Einrichtungen möglich.