Justizministerin: Beschneidungsgesetz schützt Religionsausübung

Justizministerin: Beschneidungsgesetz schützt Religionsausübung
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wirbt unmittelbar vor den abschließenden Beratungen im Bundestag für die Regierungspläne zur Regelung ritueller Beschneidungen.

Es solle gewährleistet werden, was in Deutschland für Muslime und Juden immer möglich gewesen sei, sagte Leutheusser-Schnarrenberger am Mittwochmorgen im Deutschland.

Die Bundesregierung will mit dem Gesetz Rechtssicherheit schaffen, nachdem das Kölner Landgericht in einem Urteil den Eingriff als Körperverletzung gewertet hatte. Die Entscheidung hatte zu massiven Protesten bei Juden und Muslimen geführt.

"Wir sind keinerlei Druck gefolgt", betonte die Ministerin. Allerdings sei die Regierung überzeugt, dass die Religionsausübung in Deutschland für Menschen aller Glaubensrichtungen frei und ohne Eingriff des Staates möglich sein müsse. Die "Regeln der ärztlichen Kunst" müssten indes bei Beschneidungen selbstverständlich der Maßstab sein.

Der Bundestag stimmt am Nachmittag in Berlin über das Beschneidungsgesetz ab. Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, den bei Juden und Muslimen üblichen Eingriff bei Jungen unter bestimmten Voraussetzungen von Geburt an zu ermöglichen. Daneben liegt den Parlamentariern ein alternativer Entwurf von Oppositionspolitikern vor, der Beschneidung unter Berufung auf das Recht des Kindes erst ab dem 14. Lebensjahr erlaubt.

Aus den Reihen von Union und FDP wird mit breiter Zustimmung für den Entwurf der Justizministerin gerechnet. SPD, Grüne und Linkspartei sind bei dem Thema gespalten.