Andreas S. habe sich der Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Freiheitsberaubung mit Todesfolge durch Unterlassen schuldig gemacht, erklärte der Rechtsanwalt Philipp Napp am Dienstag vor dem Landgericht Magdeburg. Ein bestimmtes Strafmaß wurde von der Nebenklage nicht genannt. Die Verteidigung forderte in ihrem Plädoyer einen Freispruch.
Die Staatsanwaltschaft hatte sich in der vergangenen Woche für eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen und eine Geldstrafe in Höhe von 6.300 Euro ausgesprochen. Den ursprünglichen Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge ließ sie fallen.
Jalloh war im Januar 2005 von der Polizei festgenommen worden, weil sich zwei Frauen auf der Straße von ihm belästigt fühlten und er sich gegen herbeigerufene Beamte wehrte. Mittags kam er an einer Liege gefesselt bei einem Brand in seiner Gewahrsamszelle ums Leben. Nach Darstellung der Ermittler soll der geduldete Asylbewerber die Matratze auf der Liege mit einem Feuerzeug selbst entzündet haben.
Der erstinstanzliche Freispruch des Landgerichts Dessau-Roßlau für einen der beteiligten Polizisten war vom Bundesgerichtshof aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht in Magdeburg geleitet worden. Ein Urteil wird für Donnerstag oder nächsten Dienstag erwartet.