Bundestag stimmt über Beschneidungsgesetz ab

Bundestag stimmt über Beschneidungsgesetz ab
Die Abgeordneten des Bundestages stimmen am heutigen Mittwoch über das Beschneidungsgesetz ab.

Die Bundesregierung will das bei Juden und Muslimen übliche Ritual von Geburt an ermöglichen. Mit dem Gesetz will sie Rechtssicherheit schaffen, nachdem das Kölner Landgericht im Sommer die Entfernung der Vorhaut bei Jungen aus religiösen Motiven als Körperverletzung gewertet hatte. Das Votum des Parlaments erfolgt in namentlicher Abstimmung.

Neben dem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) liegt den Parlamentariern ein zweiter Vorschlag von Oppositionspolitikern vor, der die Beschneidung bei Jungen erst ab dem 14. Lebensjahr mit dessen Einwilligung erlaubt. Der Gesetzentwurf, der nicht mit einer Mehrheit rechnen kann, wurde von Kinderrechtspolitikern von SPD, Grünen und Linkspartei angestoßen. Alle drei Oppositionsfraktionen sind beim Thema Beschneidung gespalten.

Ein Gesetz, das religiös motivierte Beschneidungen erst im jugendlichen Alter ermöglicht, würde das entsprechende jüdische Ritual unmöglich machen. Jüdische Jungen werden üblicherweise am 8. Tag nach der Geburt beschnitten und damit in die Religionsgemeinschaft aufgenommen. So schreibt es die Tora vor. Oftmals nimmt ein religiöser Beschneider (Mohel) den Eingriff vor. Nach den Plänen der Bundesjustizministerin soll dies auch künftig möglich sein.

Bei Muslimen gibt es keinen festen Zeitpunkt für die Beschneidung. Möglich ist der Eingriff bis zur Geschlechtsreife. Bei in Deutschland lebenden Migranten aus der Türkei ist es üblich, den Eingriff um das achte Lebensjahr herum vorzunehmen.

Juden und Muslime betonen, dass die Beschneidung wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil ihrer religiösen Tradition ist. Nach dem Urteil des Kölner Landgerichts befürchteten sie, ihren Glauben in Deutschland nicht mehr frei leben zu können.