Wie BAG-Sprecherin Inken Gallner dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Montag mitteilte, hat das Diakonie-Klinikum in Schwäbisch Hall trotz des im Grundgesetz verankerten Selbstbestimmungsrechts der Kirchen das Recht der Gewerkschaft ver.di anerkannt, in der diakonischen Einrichtung um Mitglieder zu werben. Ursprünglich wollte das BAG am Dienstag über das Verfahren entscheiden.
In den Vorinstanzen hatte die Klinik noch gewonnen. Mit ihrem Anerkenntnis reagierte die diakonische Einrichtung auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. November 2012 zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen. Die obersten Arbeitsrichter hatten darin zwar Kirchen und ihren Einrichtungen die Ausgestaltung ihres eigenen Arbeitsrechts zugebilligt. So können Streiks und Aussperrung verboten sein. Allerdings müsse Gewerkschaften die Möglichkeit gegeben werden, neue Mitglieder zu gewinnen und deren Interessen zu vertreten.
Gerichtsverfahren habe Beziehung zur Gewerkschaft belastet
"Nach diesem Urteil war uns klar, dass wir ver.di ein Zutrittsrecht in unserer Klinik gewähren müssen", sagte Peter Haun, Geschäftsführer des Diakonie-Klinikums Schwäbisch Hall dem epd. Außerdem habe das Gerichtsverfahren die Beziehung zur Gewerkschaft belastet. Schließlich arbeite man ja auch in Personalfragen mit der Gewerkschaft zusammen.
"Wir haben mit dem Anerkenntnis faktisch obsiegt", sagte ver.di-Sprecher Jan Jurczyk. Bereits mit dem Streikrecht-Urteil habe das BAG klargestellt, dass Gewerkschaften sich auch in kirchlichen Einrichtungen betätigen dürfen. "Es muss dann auch die praktische Möglichkeit der Mitgliederwerbung geben, beispielsweise mit einem Schwarzen Brett als Informationsgelegenheit für die Beschäftigten", sagte Jurczyk dem epd. Zwar gebe es mit dem Anerkenntnis kein Grundsatzurteil des BAG, verweigerten andere kirchliche Einrichtungen ver.di den Zutritt zum Betriebsgelände, werde man dagegen weiterhin vorgehen.