Lammert äußerte Zweifel, ob die von den Innenministern der Länder zusammengestellte "Materialsammlung" für ein Verbot durch das Bundesverfassungsgericht ausreiche. Die juristischen Begründungen leuchteten ihm nicht ein, sagte der CDU-Politiker der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Freitagsausgabe). "Man soll es besser bleiben lassen", empfahl Lammert. Das angestrebte Verfahren sei "nicht durchdacht" und lediglich ein Reflex auf die NSU-Mordanschläge.
Zuvor hatten die Regierungschefs der Bundesländer das Votum ihrer Innenminister unterstützt, über den Bundesrat einen Antrag für ein NPD-Verbot an das Bundesverfassungsgericht zu stellen. Den Antrag für ein Parteiverbot können Bundesrat, Bundesregierung und Bundestag stellen. Die Bundesregierung will nach Angaben von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) innerhalb des ersten Quartals 2013 über eine Beteiligung am Antrag der Länder entscheiden wird.
Ein erstes Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD war 2003 gescheitert, weil die Beweise auch von V-Leuten in den Führungsetagen der Partei stammten. Lammert sagte, das Risiko, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Verbot des Bundesverfassungsgerichts aufhebe, sei groß.
Der politische Einfluss der NPD sei "selten so gering wie heute", eine "akute Bedrohung der Demokratie", wie es die europäische Rechtsprechung fordere, könne für Deutschland nicht plausibel erklärt werden, betonte der Bundestagspräsident. Die rechtsextreme Szene in Deutschland sei weitaus größer und relevanter als die NPD selbst, so dass ein Verbot der NPD auch der Sache nach nicht helfen würde.