Die übergroße Mehrheit der Länder hatte sich zuvor für ein neues Verfahren gegen die rechtsextreme Partei ausgesprochen. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) äußerte sich dagegen wiederholt skeptisch über die Erfolgsaussichten eines solches Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht.
Die Forderung nach einem NPD-Verbot wurde infolge der im November 2011 bekannt gewordenen Morde des Zwickauer Neonazi-Trios laut. Ein erster Versuch, die Partei zu verbieten, war 2003 gescheitert, weil zu viele Beweise gegen die NPD von V-Leuten stammten, die selbst aktiv in der Partei waren. Als Grundlage für die Entscheidung für oder gegen ein Verbotsverfahren gaben die Innenminister im Frühjahr deshalb eine Datensammlung über die NPD in Auftrag, die aus anderen Informationsquellen gespeist wird.