"Die Koalition stärkt mit dem Gesetz die Patienten", sagte Bahr der "Welt" (Donnerstagsausgabe). Das Gesetz, das am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden soll, sieht unter anderem ein Recht auf Akteneinsicht für Patienten und auch mehr Rechte gegenüber den Krankenkassen vor.
Eine generelle Beweislastumkehr zugunsten der Patienten und einen Härtefallfonds, wie von der Opposition gefordert, lehnt Bahr ab. Bei einer Beweislastumkehr bestehe die Gefahr, "dass Ärzte nur noch eine Defensivmedizin betreiben und Risiken vermeiden." Deshalb sei eine beschränkte Beweislastumkehr auf grobe Behandlungsfehler richtig. Sie gelte da, "wo der Arzt offenkundig einen groben Fehler gemacht hat, also gegen die Regeln der ärztlichen Kunst verstoßen hat".
"Bei einem Antrag auf eine Leistung bei der Krankenkasse kann der Versicherte schneller eine Entscheidung verlangen", erklärte der Minister. Reagiert die Kasse nicht innerhalb von drei Wochen, gilt die beantragte Leistung als bewilligt. Bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes sind es fünf Wochen.
Zudem werden auch die Rechte der Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) gestärkt. Allerdings können sie dort auch künftig nicht mitbestimmen, sondern dürfen nur mitberaten und Themen einbringen.