Damit wird die Kirchenleitung ermächtigt, einen rechtsverbindlichen Kooperationsvertrag mit der kurhessischen Kirche abzuschließen.
Der Vertrag regelt die verbindliche Zusammenarbeit für die vier Bereiche Akademiearbeit, Mission und Ökumene, Religionspädagogik und theologische Aus- und Fortbildung. Ein gemeinsamer Kooperationsrat aus beiden Kirchen wird die Umsetzung der Zusammenarbeit koordinieren. Falls auch die kurhessische Synode in der kommenden Woche zustimmt, kann der Vertrag Anfang 2013 in Kraft treten.
Der Kooperationsvertrag sieht unter anderem ein gemeinsames Ökumene-Zentrum mit Sitz in Frankfurt am Main und einer Außenstelle in Kassel vor. Träger des Zentrums ist die EKHN. Für die Religionspädagogik wird ein gemeinsames Zentrum in Marburg errichtet, Träger ist die EKKW.
EKHN und EKKW haben in den vergangenen Jahrzehnten schon etliche Kooperationen entwickelt. So stellen sie etwa gemeinsam einen Beauftragten bei der hessischen Landesregierung und einen Datenschutzbeauftragten, ferner arbeiten sie bei der Evangelischen Hochschule Darmstadt und der landwirtschaftlichen Familienberatung Treysa zusammen.