Pro Kopf fielen 278 Euro netto für Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch an. In den westlichen Bundesländern waren die Pro-Kopf-Ausgaben 2011 mit 288 Euro deutlich höher als im Osten mit 238 Euro.
Die höchsten Pro-Kopf-Ausgaben hatten im Jahr 2011 die drei Stadtstaaten: In Bremen lagen sie bei 462 Euro, in Hamburg bei 437 Euro und in Berlin bei 418 Euro. Von den westdeutschen Flächenländern gab Baden-Württemberg mit 204 Euro je Einwohner am wenigsten für Sozialhilfe aus, Nordrhein-Westfalen mit 327 Euro am meisten. In den ostdeutschen Flächenländern waren die Pro-Kopf-Ausgaben in Sachsen mit 143 Euro am niedrigsten und in Mecklenburg-Vorpommern mit 233 Euro am höchsten.
Mit 57 Prozent entfiel der überwiegende Teil der Nettoausgaben für Sozialhilfe auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. 19 Prozent wurden für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aufgewendet, 14 Prozent für die Hilfe zur Pflege und fünf Prozent für die Hilfe zum Lebensunterhalt. Weitere fünf Prozent fielen für sonstige Ausgaben wie die Hilfen zur Gesundheit an. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich diese Ausgabenanteile nicht verändert.