Das kirchliche Arbeitsrecht habe sich bewährt und stelle eine Alternative zum Tarifvertragssystem in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst dar, sagte Neher am Dienstag im Deutschlandradio Kultur. Am Bundesarbeitsgericht in Erfurt begann am Morgen die Verhandlung über das Streikverbot im kirchlichen Arbeitsrecht. Unabhängig vom Ausgang der Verhandlung rechne er damit, dass danach das Bundesverfassungsgericht mit diesem Thema befasst werde, sagte Neher.
Neher widersprach Vorwürfen der Gewerkschaften, die Löhne für Erzieher, Kindergärtnerinnen oder Altenpflegern in kirchlichen Einrichtungen lägen oft unter den üblichen Tarifabschlüssen. "Diese Berechnungen von ver.di stimmen schlicht und einfach nicht", sagte Neher. Es gebe häufig höhere Tarife. Außerdem könnten die Arbeitnehmer ihre Interessen in den paritätisch besetzten Kommissionen durchsetzen. Dabei könnten alle Arbeitnehmer mitreden und nicht nur gewerkschaftlich organisierte Kräfte.
Das kirchliche Arbeitsrecht sei ein "sehr auf Konsens orientiertes Tarif-Findungssystem", argumentierte der Caritas-Präsident. Es sei legitim und habe sich über Jahrzehnte bewährt.