Justizministerin verteidigt Sterbehilfe-Gesetzentwurf

Justizministerin verteidigt Sterbehilfe-Gesetzentwurf
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat ihre Gesetzespläne zum Verbot gewerbsmäßiger Sterbehilfe verteidigt.

"Wir wollen einen Straftatbestand überhaupt erst einführen", sagte die Ministerin am Montag bei einer Diskussionsveranstaltung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Berlin. Die EKD hatte kurz zuvor ein Verbot jeder Form organisierter Sterbehilfe gefordert.

Nach dem vom Justizministerium vorgelegten Gesetzentwurf soll die gewerbsmäßige, also auf Gewinn orientierte Beihilfe zur Selbsttötung mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe geahndet werden. Der Entwurf ist bereits vom Kabinett beschlossen worden, in der nächsten Woche soll er erstmals im Bundestag beraten werden.

Justizministerin: Beihilfe zur Selbsttötung nicht strafbar

Leutheusser-Schnarrenberger zeigte sich skeptisch gegenüber der Forderung, jede Form organisierter Sterbehilfe unter Strafe zu stellen. Wie der Suizid selbst sei die Beihilfe zur Selbsttötung nicht strafbar. Wie könne also etwas unter Strafe gestellt werden, nur weil es wiederholt geschehe, sagte die Ministerin. "Das ist nicht unproblematisch", ergänzte sie. Die auf Gewinnerzielung ausgerichtete Sterbehilfe sei etwas anderes.

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Der EKD-Ratsvorsitzende Nikolaus Schneider entgegnete, aus Sicht seiner Kirche sei "alles, was das irgendwie organisiert, problematisch". Dennoch begrüßte er die Inititive der Justizministerin, die gewerbsmäßige Sterbehilfe unter Strafe zu stellen.

Beide Diskussionspartner lobten zudem die teils heftige gesellschaftliche Debatte über Sterbehilfe. Es sei bei diesem Thema selbstverständlich, intensiv zu debattieren, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Schneider forderte, die Menschen über das Thema Sterben besser aufzuklären. Viele Sterbebegleiter hätten die Erfahrung gemacht, dass Sterbewillige ihren Wunsch aufgeben, wenn die Schmerzen gelindert würden, sagte der rheinische Präses. Hier müsse mehr Vertrauen in die Schmerzbehandlung geschaffen werden.

EKD: Jede Form organisierter Sterbehilfe verbieten

In einer am Montag veröffentlichten Erklärung des EKD-Rates zur Sterbehilfe heißt es, das Ziel evangelischer Bemühungen sei es, Menschen in Grenzsituationen ihres Lebens zu unterstützen und, wenn möglich, von der Selbsttötung abzuhalten. "Aktivitäten, die die Intention verzweifelter und leidender Menschen unterstützen, ihrem Leben ein Ende zu setzen, stehen zu dieser christlichen Perspektive im Widerspruch", so der Rat der EKD. Daher müsse jede organisierte Form der Beihilfe zum Suizid verboten werden.

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In der Erklärung wird betont, dass aus christlicher Perspektive die Selbsttötung eines Menschen grundsätzlich abzulehnen sei, "weil das Leben als eine Gabe verstanden wird, über die wir nicht eigenmächtig verfügen sollen". Gleichzeitig wird eingeräumt, dass in Grenzerfahrungen des menschlichen Lebens, in Situationen schweren Leidens Betroffene und Angehörige in tiefe Gewissenskonflikte und Grenzfälle geraten könnten. "Aus evangelischer Sicht ist zu respektieren, wenn diese Menschen in solch existenziellen Lebenslagen Beihilfe zum Suizid leisten und persönlich verantworten", so der Rat der EKD.