In der Diakonie gebe es eine hohe Tarifbindung, sagte Schneider der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstagsausgabe). Die Lohnabschlüsse lägen im Normalfall über denen, die in Vergleichsfällen erreicht würden. "Für die Arbeitnehmer ist das gut", sagte Schneider. Er lud ver.di ein, im kirchlichen System der Tariffindung mitzuarbeiten.
Am Dienstag entscheidet das Bundesarbeitsgericht in Erfurt über das Streikverbot in kirchlichen Einrichtungen. Der EKD-Ratsvorsitzende unterstrich, der Verzicht auf Arbeitskampfmaßnahmen wie Aussperrung und Streik gelte im kirchlichen Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Ein Streik sei in der Diakonie "schlicht nicht nötig", weil es eine verbindliche, unabhängige Schlichtung für beide Seiten gebe.
Entscheidung am Dienstag
In den beiden großen Kirchen gilt im Arbeitsrecht der sogenannte Dritte Weg. Dabei werden Löhne und Gehälter in Arbeitsrechtlichen Kommissionen ausgehandelt. Diese sind mit Vertretern von Arbeitnehmern und Arbeitgebern paritätisch besetzt. Die von den Kirchen praktizierte Art der Konfliktlösung sei um Konsens bemüht, sagte Schneider: "Das halte ich für sehr zeitgemäß." Die Interessen der Gewerkschaft stünden in dieser Frage gegen das Selbstverständnis der Kirche.
Zugleich würdigte Schneider ausdrücklich die Arbeit der Gewerkschaften. Er halte sie "für absolut nötig und wichtig". Er habe eine hohe Achtung vor deren Arbeit. Mit gewerkschaftlichem Engagement seien "wichtige sozialpolitische Errungenschaften" verbunden.