Wie die Tageszeitung "Die Welt" (Mittwochsausgabe) unter Berufung auf einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums berichtet, soll ein entsprechender Passus im Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches formuliert werden. Demnach solle jeder, der zur Selbsttötung eines Menschen "gewerbsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt" mit Freiheits- oder Geldstrafe belegt werden.
Der Entwurf zielt der Zeitung zufolge gegen Organisationen, die mit der Vermittlung von Sterbehilfe Geld verdienen. Suizid-Beihilfe aus altruistischen Motiven, etwa im engsten Familienkreis, solle straffrei bleiben, schreibt die Zeitung.
Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland bislang nicht strafbar. Solange der Patient das tödliche Medikament selbst und aus freiem Willen einnimmt, bleibt der Helfer straffrei. Die Regierungskoalition hatte sich aber darauf geeinigt, die gewerblich organisierte Vermittlung von Sterbehilfe unter Strafe zu stellen. In der Kritik stehen Organisationen wie der Schweizer Verein "Dignitas", der Begleitung bei der Selbsttötung für Geld anbietet.
Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Unter Auflagen ist die passive Sterbehilfe erlaubt, bei der auf lebensverlängernde Maßnahmen bei todkranken Patienten verzichtet wird.