Der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstagsausgabe) sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch, es führe auf einen Irrweg, wenn die organisierte Suizidbeihilfe weiter zugelassen werde. "Das konzeptionelle Vorgehen von Sterbehilfeorganisationen muss verhindert werden", verlangte Brysch.
Der Patientenschützer bezog sich auf den Fall des Braunschweiger Witwers Ulrich Koch, der seine querschnittsgelähmte Frau im Jahr 2005 in die Schweiz brachte, wo sie sich mit Unterstützung des Sterbehilfe-Vereins Dignitas getötet hat. Am Vormittag verkündet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte vor dem Hintergrund dieses Falles seine Entscheidung, ob Deutschland seinen Bürgern in allen Lebenssituationen den Zugang zu tödlichen Medikamenten verbieten kann.
Brysch sagte: "Es gibt ein Recht auf Leben, aber keine Pflicht zu leben." Suizid sei nicht verboten, doch einen Rechtsanspruch auf Tötung gebe es nicht. Er hoffe, dass der Gerichtshof aus guten Gründen diese Auffassung erneut bekräftigen werde.
Der Patientenschützer betonte, die Beihilfe zur Tötung sei nicht die Fortführung einer würdigen Sterbebegleitung. "Die Ehefrau des Beschwerdeführers hätte in Deutschland ganz legal durch einen Behandlungsabbruch und unter Einforderung palliativ-medizinischer Begleitung würdig sterben können", sagte Brysch. Dies sei deutsches Recht und müsse von Medizinern als passive Form der Sterbehilfe praktiziert werden. Es sei unwürdig gewesen, die leidende Frau zum Sterben in die Schweiz zu holen.