Ab 2013 sollen Ethikkommissionen über PID entscheiden

Foto: epd-bild/Horst Wagner
Ab 2013 sollen Ethikkommissionen über PID entscheiden
Ärzte und Patienten haben lange auf die Rechtsverordnung zur Anwendung von Gentests an Embryonen gewartet. Jetzt gibt es einen ersten Entwurf für die Regeln der Präimplantationsdiagnostik. Kritikern geht er zu weit.

Die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) zur Untersuchung von Embryonen auf schwere Erbkrankheiten soll von 2013 an flächendeckend angeboten werden können. Wie aus dem am Donnerstag von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) veröffentlichten Entwurf einer Rechtsverordnung hervorgeht, soll die Zahl der für die PID zugelassenen Zentren nicht begrenzt werden. Vertretern von Ethikrat und katholischer Kirche geht das zu weit.

Bei der Präimplantationsdiagnostik werden künstlich erzeugte Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf Erbkrankheiten untersucht. Im Juli 2011 hatte der Bundestag die Gentests in Ausnahmefällen gestattet. Das Gesetz ließ die konkrete Ausgestaltung der Anwendung noch offen und verwies dabei auf die Rechtsverordnung.

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Wie im Gesetz wird in der nun vorgelegten Verordnung eine Beratung der Betroffenen über medizinische, psychische und soziale Folgen vorgeschrieben. Als PID-Zentrum können Einrichtungen zugelassen werden, die über die technischen Möglichkeiten sowie die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen besonders in den Bereichen der In-vitro-Fertilisation, Spermieninjektion und anderen damit verbundenen Techniken verfügen.

Vor der Anwendung muss in jedem Fall eine Ethik-Kommission entscheiden, deren Einrichtung in den Landesgesetzen geregelt werden soll. Sie sollen unabhängig arbeiten und aus acht Personen bestehen: vier Medizinern, einem Ethiker, einem Juristen sowie zwei Patientenvertretern.

 ZdK-Präsident Glück plädiert für Zulassung allein einer zentralen Stelle

Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Alois Glück, kritisierte, dass die Anzahl der Zentren nicht begrenzt wurde. "Es darf nicht sein, dass der Gesetzgeber an einem grundsätzlichen Verbot der PID festhält und nur in engen Grenzen Ausnahmen zulassen will, die entsprechende Rechtverordnung aber den umgekehrten Weg geht, indem sie auf ein möglichst großes Angebot setzt", erklärte er in Bonn. Er plädierte für die Zulassung allein einer zentralen Stelle. Zudem sei die Zusammensetzung der Kommissionen mit nur einem Ethiker "verräterisch", sagte Glück.

Die Juristin Ulrike Riedel, die Mitglied im Deutschen Ethikrat ist, befürchtet ebenfalls, dass durch breite Zulassung ein größeres Angebot geschaffen und die Anwendung dadurch ausgeweitet werde. Zudem könne eine einheitliche Entscheidungspraxis darüber, wann eine PID stattfinden darf, nicht erreicht werden, wenn es mehrere Kommissionen gibt, sagte sie dem epd. Sie warnte vor einem "Kommissionstourismus", weil Paare sich nach negativen Entscheidungen an andere Einrichtungen wenden könnten.

Stellungnahme der Landesgesundheitsbehörden im August erwartet

Kritik an den vorgesehenen Ethik-Kommissionen übte der Berliner Gynäkologe Matthias Bloechle, der die Entscheidung lieber den Paaren allein überlassen will. Die vorgelegte Verordnung mache das Verfahren komplizierter als nötig, kritisierte Bloechle, der nach eigenen Angaben auch ohne Rechtsverordnung die PID in den vergangenen Monaten weiter angewendet hat. Der Frauenarzt hatte sich 2005 nach Anwendung der PID selbst angezeigt, um einen höchstrichterlichen Spruch zu erreichen. Nach seinem Freispruch begann 2010 die Debatte über ein Gesetz.

Nach der 2011 verabschiedeten Regelung ist die PID zulässig, wenn die Nachkommen eines Paares "eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit" haben oder eine genetische Schädigung beziehungsweise eine Abweichung in den Chromosomen dazu führen würde, dass die Schwangerschaft mit einer Fehl- oder Totgeburt endet. Der Entwurf der Rechtsverordnung wurde an die obersten Landesgesundheitsbehörden versandt. Sie sollen bis zum 17. August Stellung nehmen. Wenn der Bundesrat im Herbst zustimmt, soll die Verordnung Anfang 2013 in Kraft treten.