Er könne sich nicht vorstellen, dass, nachdem die Fruchtwasseruntersuchung nicht verboten sei, ein im Vergleich dazu weniger risikoreiches Verfahren untersagt werden könne, sagte Glück der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Freitag).
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Insgesamt sieht der ZdK-Präsident auf die Gesellschaft "moralische Fragen ungeheuren Ausmaßes" zukommen. Bei den neuen bioethischen Problemstellungen seien schwierigste Gratwanderungen zwischen neuen individuellen Heilungschancen und Gefährdungen des Lebensschutzes am Anfang und am Ende des menschlichen Daseins zu bewältigen, erklärte er. Es sei noch nicht absehbar, ob und wie die Menschheit ihr wachsendes Wissen auf dem Feld der Biotechnologie verkrafte.
Glück plädierte für eine Gewissensschärfung in dem Sinne, dass jede Abschwächung des Lebensschutzes, jedes Abwägen zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben letztlich im Interesse aller Menschen verhindert wird. "Sonst geraten wir alle auf eine gefährliche Rutschbahn", warnte er.
Legalität des Tests angezweifelt
Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, hatte am Donnerstag ein Rechtsgutachten veröffentlicht, wonach der umstrittene vorgeburtliche Bluttest auf Down-Syndrom illegal ist. Beim "PraenaTest" des Konstanzer Unternehmens "LifeCodexx" handle es sich um ein nicht verkehrsfähiges Medizinprodukt, da es die Sicherheit und Gesundheit des Ungeborenen gezielt gefährde, erklärte der beauftragte Bonner Rechtswissenschaftler Klaus Ferdinand Gärditz. Zugleich verstoße der Test gegen das Gendiagnostikgesetz, dass vorgeburtliche genetische Untersuchungen nur zulasse, wenn sie rein medizinischen Zwecken dienen.
Der umstrittene "PraenaTest" soll in wenigen Tagen auf den deutschen Markt kommen, in den USA wird er bereits seit 2011 genutzt. Das Verfahren beruht auf dem Umstand, dass im Blut einer Schwangeren kindliches Erbgut zu finden ist. So kann mit einem einfachen Bluttest festgestellt werden, ob das Ungeborene Trisomie 21, also das Down-Syndrom, hat. "LifeCodexx" will damit eine risikofreie Untersuchung zu Methoden wie der Fruchtwasseranalyse bieten, die ein Fehlgeburtsrisiko von etwa einem Prozent hat.