Gutachter hält umstrittenen Bluttest auf Down-Syndrom für illegal

Gutachter hält umstrittenen Bluttest auf Down-Syndrom für illegal
Der umstrittene vorgeburtliche Bluttest auf Down-Syndrom ist laut einem Rechtsgutachten illegal.

Beim "PraenaTest" des Konstanzer Unternehmens "LifeCodexx" handle es sich um ein nicht verkehrsfähiges Medizinprodukt, da es die Sicherheit und Gesundheit des Ungeborenen gezielt gefährde, erklärte der Bonner Rechtswissenschaftler Klaus Ferdinand Gärditz am Donnerstag in Berlin. Zugleich verstoße er gegen das Gendiagnostikgesetz, dass vorgeburtliche genetische Untersuchungen nur zulasse, wenn sie rein medizinischen Zwecken dienen.

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Gärditz hatte das Gutachten im Auftrag des Bundesbehindertenbeauftragten Hubert Hüppe (CDU) erstellt. Der "PraenaTest" soll in wenigen Tagen auf den deutschen Markt kommen, in den USA wird er bereits seit 2011 genutzt. Das Verfahren beruht auf dem Umstand, dass im Blut einer Schwangeren kindliches Erbgut zu finden ist. So kann mit einem einfachen Bluttest festgestellt werden, ob das Ungeborene Trisomie 21, also das Down-Syndrom, hat. Das Unternehmen "LifeCodexx" will damit eine risikofreie Untersuchung zu Methoden wie der Fruchtwasseranalyse bieten, die mit einem Fehlgeburtsrisiko von etwa einem Prozent einhergeht.

Gärditz erklärte, aus juristischer Sicht falle auch der ungeborene Mensch unter das Diskriminierungsverbot. Der Staat sei verpflichtet, sich schützend vor Menschen mit Behinderung zu stellen. Behinderten werde mit dem "PraenaTest" das Lebensrecht abgesprochen, indem sie von vornherein aussortiert würden.

Frage der Sittenwidrigkeit

Die zuständigen Landesbehörden sind aus Sicht des Rechtswissenschaftlers gehalten zu unterbinden, dass der Bluttest in Verkehr gebracht wird. Ausgeschlossen ist aus seiner Sicht auch eine künftige Förderung des Tests durch die gesetzlichen Krankenkassen. Bei den Privaten falle eine Unterstützung unter die Sittenwidrigkeit. Ärzten könnten berufsrechtliche Konsequenzen drohen.

Hüppe erklärte, Müttern würde mit dem Test eine risikoärmere Methode zur vorgeburtlichen Diagnostik vorgegaukelt. Nicht einmal der Berufsverband niedergelassener Pränataldiagnostiker gehe aber davon aus, dass mit dem Test invasive Methoden wie die Fruchtwasseruntersuchung überflüssig würden, sagte Hüppe. Zugleich steige der Druck auf Frauen, sich testen zu lassen. Für besonders gefährlich hält der Behindertenbeauftragte, dass der Test vor dem Ende der 12. Schwangerschaftswoche nach Befruchtung möglich ist. In dieser Zeit kann eine Frau ohne medizinische Indikation abtreiben.

"Unterschied nicht so groß"

Gärditz wollte darüber hinaus nicht ausschließen, dass auch andere Verfahren zur Untersuchung von genetischen Krankheiten beim Kind auf den Prüfstand gehörten. Der Unterschied zwischen dem neuen Bluttest und einer gängigen Fruchtwasseruntersuchung sei in seinen Auswirkungen "in der Tat nicht so groß". Mit einer Fruchtwasseruntersuchung könnten aber noch andere Diagnosen verbunden sein, die zu Therapien führten oder mögliche Gefahren für die Mutter abwehrten.

Der Schauspieler Sebastian Urbanski, der selbst das Down-Syndrom hat, sprach sich für ein Verbot des Tests aus. "Wir sind verdammt noch mal alle Menschen", betonte er. Dass eine solche Aussortierung vor der Geburt möglich sei, zeige, "dass wir Behinderte wohl wirklich Außenseiter bleiben".