"Es ist eine Missachtung kultureller Identität und Tradition und sowohl medizinisch als auch religiös und juristisch abwegig", sagte Dröge am Samstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin.
Er glaube nicht, dass das Urteil juristisch auf Dauer haltbar sein werde, denn das Recht der Eltern, religiöse Identität weiter zugeben, müsse ganz anders gewertet werden, sagte der Bischof weiter. Das Landgericht Köln hatte am Dienstag die Beschneidung eines minderjährigen Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung bewertet.
Dröge, der sich derzeit zu einem Besuch von Partnerkirchen in den USA aufhält, erinnerte daran, dass es in Amerika in den 50er und 60er Jahren normal gewesen sei, jeden neugeborenen Jungen aus medizinischen und hygienischen Gründen zu beschneiden. Das werde auch in den USA heute differenzierter gesehen, "aber auf die Idee, das als schädlich anzusehen, kommt hier sicherlich niemand".