Nachdem Urteil des Bundesgerichtshofs zu Geschenken der Pharma-Konzerne an Ärzte fordert SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach eine gesetzliche Nachbesserung. Das Urteil habe "gezeigt, dass die bestehende Rechtsgrundlage nicht ausreicht, um das gravierende Problem zu beheben", sagte Lauterbach dem Berliner "Tagesspiegel" (Samstag). Für die Union reichen die bestehenden Vorschriften aus. Bundesärztekammerpräsident Frank Ulrich Montgomery sieht eine Stärkung der freiberuflichen Stellung der Ärzte.
Das Bundesgericht hatte am Freitag entschieden. dass sich niedergelassene Ärzte, die Geldgeschenke von Pharma-Unternehmen annehmen, nicht strafbar machen. Sie können deshalb nicht von einem ordentlichen Gericht wegen Bestechlichkeit belangt werden. Der Gesetzgeber müsse entscheiden, ob "korruptives Verhalten von Kassenärzten und Mitarbeitern von Pharmaunternehmen" als strafbares Verhalten gewertet werden soll, so das Gericht. Lauterbach forderte eine Nachbesserung, mit der dafür gesorgt werden müsse, dass niedergelassene Mediziner rechtlich nicht anders behandelt werden als Klinikärzte. Deren Tätigkeit sei ebenso vergleichbar wie die Methoden, mit denen die Pharmaindustrie auf sie einwirke.
Union: Kein Handlungsbedarf
Die Union sieht keinen Handlungsbedarf. "Wir haben die entsprechenden sozial- und berufsrechtlichen Regeln bereits verschärft", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Unions-Fraktion im Bundestag, Jens Spahn, der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag). Spahn sagte, jede Form der Vorteilsnahme sei zwar zu verurteilen. Es sei jedoch gut, dass das Gericht festgestellt habe, dass Ärzte Freiberufler und keine quasi-angestellten Amtsträger der Kassen seien. "Die Freiheit der Ärzte ist eine der Stärken unseres Gesundheitswesens", sagte Spahn.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, sagte, die niedergelassenen Ärzte würden aufgrund der individuellen und freien Auswahl der Versicherten tätig. "Das Arzt-Patienten-Verhältnis wird, so stellen die Richter des Bundesgerichtshofes fest, wesentlich vom persönlichen Vertrauen und der Gestaltungsfreiheit gekennzeichnet, die der Bestimmung durch die gesetzlichen Krankenkassen weitgehend entzogen ist", sagte Montgomery. Er sprach sich gegen eine weitere Verrechtlichung des Arztberufes aus.