Paradiso dürfe nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vorläufig weiter auf der Berliner UKW-Frequenz 98,2 MHz senden, sagte Gerichtssprecherin Christiane Scheerhorn am Montag. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) sei mit dem Versuch gescheitert, die Vergabe der Frequenz an den Konkurrenten Radio B2 ab dem 1. Juli gerichtlich durchzusetzen. (AZ: OVG 11 S 29.12)
Die MABB hatte beim Oberverwaltungsgericht beantragt, eine einstweilige Anordnung des Berliner Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2010 abzuändern. Die Medienaufsichtsbehörde hatte damals einen zu geringen Wortanteil beim christlichen Radiosender gerügt und dessen Frequenz an Radio B2 vergeben. Paradiso klagte jedoch erfolgreich beim Verwaltungsgericht gegen diese Entscheidung und sendet seitdem auf Grundlage der einstweiligen Anordnung weiter auf 98,2 MHz.
MABB: Berufung gegen Paradiso-Urteil zulassen
Im Februar 2012 trat eine neue Situation ein, weil die MABB die Berliner Frequenz 106,0 MHz mit Wirkung zum 1. Juli an Radio Paradiso vergab. Der Sender habe sich mit einem verbesserten Programmkonzept beworben, das die Stärkung des christlichen Anteils und eine personelle Verstärkung vorsehe, hieß es zur Begründung. Aufgrund dieser neuen Sachlage stellte die MABB beim Oberverwaltungsgericht den Antrag, die Zuteilung der Frequenz 98,2 MHz an Radio B2 zum 1. Juli vollziehen zu können.
Hiergegen wehrte sich Radio Paradiso, weil die Wettbewerber Radio B2 und Radio Paloma Klage gegen das Auswahlverfahren zur Frequenz 106,0 MHz eingereicht haben. Der christliche Sender argumentierte, wegen der eingetretenen Rechtsunsicherheit müsse er seine alte Frequenz 98,2 MHz zunächst behalten können. Zugleich bot Paradiso an, dass die neu zugeteilte Frequenz 106,0 MHz befristet von einem Wettbewerber genutzt werden könne. Daher habe der Senat den Antrag der MABB abgelehnt, sagte Gerichtssprecherin Scheerhorn.
MABB-Sprecherin Susanne Grams sagte dem epd, der Medienrat der Aufsichtsbehörde werde sich am 11. Juni mit der neuen Situation befassen. Unabhängig davon gehe der juristische Streit um die Auswahlentscheidung aus dem Jahr 2010 weiter. Die MABB hat beim Oberverwaltungsgericht beantragt, die Berufung gegen das erstinstanzliche Paradiso-Urteil zuzulassen. Wann hierüber entschieden wird, steht nach Angaben des Gerichts noch nicht fest.
Radio Paradiso ist seit 1997 auf Sendung. Hauptgesellschafter sind die Evangelische Darlehnsgenossenschaft und die Berliner Immanuel-Diakonie. Die EKD Media, die ebenfalls Anteile hält, gehört zu 60 Prozent der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und zu 40 Prozent dem Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik (GEP). Das GEP trägt unter anderem die Zentralredaktion des Evangelischen Pressedienstes (epd).