Die von der Stadtregierung am Donnerstag erlassene Verordnung erlaubt Ausländerinnen und Ausländern ohne festen Wohnsitz in Argentinien die gleichgeschlechtliche Eheschließung in den Standesämtern der Stadt, wie die Tageszeitung "La Nación" (Freitagsausgabe) berichtete. Als Vorrausetzung reicht eine vorübergehende Aufenthaltsadresse. Spätestens fünf Tage nach der Antragstellung kann die Ehe geschlossen werden.
Argentinien hatte 2010 als erster Staat Lateinamerikas die Trauung von gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglicht. Die Regelung galt bisher jedoch nur für dort lebende Schwule und Lesben. Der Hauptstadtbezirk folgte jetzt dem Beispiel der Provinzen Buenos Aires, Santa Fe und Feuerland, die bereits seit einigen Monaten die Eheschließung von schwulen und lesbischen Paaren auch für durchreisende Ausländer erlauben. Erstmals hatte sich am 11. Mai in La Plata ein australisches Schwulenpaar das Ja-Wort gegeben.
In anderen Ländern Lateinamerikas dürfen Homosexuelle nur in wenigen Städten und Provinzen wie etwa der mexikanischen Hauptstadt und dem brasilianischen Bundesstaat Río Grande do Sul heiraten. Eine Lebenspartnerschaft mit geregeltem Erb- und Rentenrecht dürfen gleichgeschlechtliche Paare seit 2008 in Uruguay eingehen.