Berlin (epd). Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose Kündigung eines Rabbiners der Jüdischen Gemeinde Berlin wegen sexueller Belästigung eines Gemeindemitglieds bestätigt. Der Mann hatte die Vorwürfe bestritten und gegen seine Kündigung geklagt. Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass der Gemeinderabbiner die Frau sexuell belästigt und dabei das von ihr entgegengebrachte Vertrauen ausgenutzt hatte, wie es in dem am Mittwoch in Berlin veröffentlichten Urteil heißt. In dem Verhalten sehe das Gericht eine schwere Pflichtverletzung, die auch ohne vorherige Abmahnung und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertige (AZ: 58 Ca 6242/23 und 58 Ca 13379/23).
Die Gemeinde hatte sich von dem Rabbiner nach Vorwürfen sexueller Belästigung zum 1. Juni 2023 getrennt. Der Mann hatte demnach behauptet, soweit es zu sexuellen Kontakten gekommen sei, sei dies einvernehmlich und ohne Druck erfolgt.
In dem Arbeitsgerichtsverfahren wurde eine von der Gemeinde benannte Zeugin vernommen. Der sexuelle Übergriff hat demnach bei einem angeblichen Reinigungsritual in einer von dem Rabbiner als heiltherapeutisch deklarierten Sitzung stattgefunden. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.