Freiburg (epd). Vor dem Verwaltungsgericht Freiburg ist eine Klage von Eltern gescheitert, die ihre Kinder aus religiösen Gründen vom schulischen Schwimmunterricht befreien lassen wollten. Das Gericht wies die Klage von Angehörigen der christlichen Glaubensgemeinschaft „Palmarianische Kirche“ zurück, teilte das Gericht am Mittwoch in Freiburg mit. Es folgte damit der Argumentation von Schule und Regierungspräsidium Freiburg, die sich auf den staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag und die Integrationsfunktion von Schule beriefen.
Nach den Geboten der Kirche müssten sich Angehörige der Glaubensgemeinschaft „anständig“ kleiden und sie dürften keine Stätten aufsuchen, an denen es „schamlose Zurschaustellungen“ gibt, heißt es in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts. Eng anliegende Bekleidung oder etwa ein Burkini seien nach den Bekleidungsvorschriften der Palmarianer verboten. Die Kläger hätten vorgetragen, dass nach ihrem Glauben bereits das Betreten eines Schwimmbads eine „Todsünde“ darstelle. Dem folgte das Gericht nicht.
Die „Palmarianische Kirche“ ist eine christliche Gruppierung, die sich nach eigenen Angaben 1978 von der römisch-katholischen Kirche abgespalten hat. Sie sieht sich nach eigener Darstellung als „einzige und wahre Kirche Christi“ und hat einen eigenen Papst. Der Sitz der Kirche befindet sich im spanischen Ort El Palmar de Troya (Provinz Sevilla). Den Angaben zufolge hat es seit 1968 Erscheinungen der Jungfrau Maria und himmlischen Kundgebungen in dem Ort gegeben.
Die Entscheidung ist noch nichts rechtskräftig. Die Beschwerdeführer aus dem Landkeis Tuttlingen können Berufung beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einlegen.